Prozesse & Qualität

Hier bei BizPro legen wir großen Wert auf die qualitativ hochwertige Auftragsausführung - bei jedem Auftrag. Qualität entsteht nicht zufällig, sie ist vielmehr das Ergebnis proaktiven Handelns. Aus diesem Grund folgen wir bei BizPro einer systematischen Vorgehensweise beim Auslagern der Projekte (siehe nachstehendes Diagramm) und machen umfassende Qualitätsprüfungen an jedem wichtigen Meilenstein zu einem festen Bestandteil des Prozesses.

Bei den meisten Aufträgen übernehmen wir die durchgehende Verantwortung. In den Anfangsstadien bedeutet dies eine enge Zusammenarbeit mit dem Kunden, um die Key Performance Indicators, also die wichtigsten Leistungsindikatoren, des vorgesehenen Projektes zu identifizieren, die detaillierten Anforderungen zu erfassen und eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Aus dieser Phase ergibt sich ein grober Projektumfang. Wird das Projekt für machbar befunden, dann wird ein detaillierter Projektrahmen erstellt. Während der Projekteinleitung dienen diese Informationen der Auswahl der Lieferressourcen und zur Erstellung der Service Level Agreements (SLAs) zwischen den Vertragsparteien. Ein Satz relevanter Leistungsmetriken dient als Basis für die SLAs. Eine so genannte Überwachungsschleife zur Kontrolle der Teilprozesse hilft bei der Festlegung der SLAs und der Lösung von Lieferproblemen. Bei der Kontrolle der Teilprozesse werden fortlaufend sachdienliche Informationen extrahiert, um ein besseres Verständnis des Outsourcing-Prozesses zu gewinnen. Dies kann dann zur Optimierung der Vorgehensweise genutzt werden.

 

 

Ebenso gehören Aspekte wie Servicesicherheit und Datenschutz zu unserer Fokussierung auf Qualitätssicherung. Ein umfassender Satz an Kriterien wurde definiert, dem die ausgewählten Erfüllungspartner - die so genannten Fulfilment-Partner - zu folgen haben, um höchste Servicesicherheit zu gewährleisten. Beispiele hierfür sind:

  • Erfüllung der EU-Sicherheitsnormen
  • Datenschutz & Schutz der Rechte an geistigem Eigentum durch:
    • Geheimhaltungsverträge/Verschwiegenheitsvereinbarungen (non-disclosure agreements) auf Unternehmens- und Einzelpersonenebene.
    • Rechtliche Einhaltung der Vertragsbestimmungen, die den Offshore-Lieferanten im Falle eines Vertragsbruches haftbar machen.
    • Dedizierte Anlagen/Arbeitsbereiche mit Zugangsberechtigung nur für autorisierte Personen.
    • Datensicherheit durch geeignete Zugangskontrollen- und beschränkungen.
    • Speicherung vertraulicher Daten nicht Offshore, sondern auf einem dedizierten Server beim Kunden.
  • Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich des Schutzes geistigen Eigentums, Datenschutz und Sicherheitsbestimmungen.
  • Regelmäßige Sicherheitsprüfungen
    • intern durch den Lieferanten
    • durch das Kundenteam
    • durch externe Drittparteien (auf Wunsch)